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Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz wird bei uns groß geschrieben. Die Qualität und die Reinheit unseres Wassers bleiben immer auf höchstem Niveau. Hier können Sie sich informieren.

Wird jedes Mineralwasser zugelassen?

Die Angaben auf dem Etikett einer Flasche natürlichen Mineralwassers sind vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Ohne diese Angaben darf kein Produkt verkauft werden. Nur dort, wo natürliches Mineralwasser draufsteht, ist auch natürliches Wasser drin. Man kann sagen, dass kein Lebensmittel so viele Prüfungen bestehen muss wie natürliches Mineralwasser, nämlich sage und schreibe über 200 Einzeluntersuchungen.

Diese Untersuchung, die von unabhängigen staatlichen Behörden vorgenommen werden, reichen von geologischen über chemischen bis hin zu hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen. Aber auch nachdem die Behörde die Genehmigung für die Vermarktung erteilt hat, wird das Produkt natürlich während der Abfüllung jederzeit vom Hersteller untersucht und das Ergebnis minutiös festgehalten und archiviert.

Was steht auf dem Etikett?

An erster Stelle stehen natürlich der Produktname (z.B. Güstrower Schlossquell), der Produkttyp (z.B. natürliches Mineralwasser) und die Produkteigenschaft (z.B. mit wenig Kohlensäure). Neben Herstellernamen und –adresse sind die Menge (z.B. 1,0 Liter) und das Mindesthaltbarkeitsdatum vermerkt. Natürliches Mineralwasser ist nahezu unbegrenzt haltbar. Nach Vorgabe des Gesetzgebers muss es aber mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum datiert werden, das in der Regel ein bis zwei Jahre nach der Abfüllung endet.

Darüber hinaus ist auf jedem Flaschenetikett eines natürlichen Mineralwassers der Analyseauszug vermerkt, der die wichtigsten Mineralien bzw. Bestandteile des Mineralwassers und deren Menge ausweist. So kann der Konsument jederzeit die Marke mit anderen Marken vergleichen und sich entscheiden, welches Produkt seinen Vorstellungen entspricht.